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Die Schweiz ohne Europa ist eine Illusion.

"Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war in Europa geprägt von Krieg, Intoleranz, Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus und Terror –  die zweite Hälfte von der Idee, dass Völker sich über Grenzen hinweg stützen und in Respekt und in Würde miteinander leben."

Heute herrscht wieder Krieg in Europa. Die Europäische Idee ist in Gefahr. Ich stehe ein für eine Schweiz, die dazugehören will. Für eine Schweiz, die bereit ist, ihren Teil zu leisten und eine verlässliche Partnerin zu sein.

Eine Schweiz ohne Europa ist eine Illusion. Die Forderung eines Alleingangs ist gefährlicher Populismus, der unser Land in die Isolation statt in eine konstruktive europäische Zukunft führt.

 

Deshalb brauchen wir eine klare Strategie.

"In Basel wissen wir aus unseren täglichen Erfahrungen, dass wir Probleme nur gemeinsam, über Grenzen hinaus solidarisch lösen können."

Mitmachen statt abseitsstehen. Ich bin überzeugt, dass wir mit unserer Erfahrung in der direkten Demokratie und mit unserem austarierten Föderalismus viel einzubringen haben für die Zukunft Europas und die Gestaltung der EU. Mir ist volles Mitspracherecht lieber als die stete automatische Rechtsübernahme.

Die EU hat zudem vorbildliche Sozial- und Klimaziele: Mit dem Europäischen "Green Deal" haben sich alle 27 Mitgliedsstaaten zur Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet. Bis 2030 sollen die Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 Prozent verringert werden. Die EU hat somit eine der weltweit ambitioniertesten klimapolitischen Zielvorgaben.

Streitbeilegung ist wichtig!

"Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind das A und O. Aber: es muss darum klar sein, was im Streitfall geschieht."

Die Verträge mit der EU setzen Regeln fest, die für die Vertragsparteien verbindlich. Das gemeinsam ausgehandelte Streitbeilegungsmodell, wonach jede Partei die Einsetzung eines Schiedsgerichts verlangen kann, hatte der Bundesrat akzeptiert. Bei der Auslegung von Begriffen des EU-Rechts müsste das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof anrufen, bevor es den Streitfall entscheidet. Nun steht dieses Streitbeilegungsmodell offenbar wieder zur Debatte. Zu Recht?

"Europa hat einen hochwertigen Grundrechtsschutz"

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) trägt im Verbund mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu bei, dass Grundrechte auch durchgesetzt werden können

Er nimmt seine Aufgaben – im Stil eines "Supreme Court" – ernst.

Nichts deutet darauf hin, dass der EuGH tendenziell "gegen die Schweiz" entscheiden würde.

Ausserhalb der seltenen zwischenstaatlichen Streitbeilegung obliegt der Rechtsschutz bei der Durchführung der Abkommen weiterhin den Gerichten der Vertragsparteien.

"Viel ändert nicht: Die Gerichte der Schweiz legen die bilateralen Abkommen bereits heute konsequent im Licht der Praxis des EuGH zum EU-Recht aus"

Sie tun dies in typisch schweizerischer Manier: pragmatisch und unaufgeregt. Darüber hinaus orientieren sie sich auch in staatsvertraglich nicht überdachten Bereichen – etwa im Datenschutz und im Wettbewerbsrecht – stark an den Leiturteilen des EuGH.

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Strassburg, Plenarsitzung des trinationalen Oberrheinrats

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